Kautionen und Bürgschaften


Bürgschaften für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Bürgschaften für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe

 

Schaffen Sie sich finanzielle Spielräume

Nach Ablauf der Bauvertragszeit hat der Bauherr das Recht, 5% der Bausumme einzubehalten (VOB/B § 17). Dieses Geld hat der Bauunternehmer dann 5 Jahre lang nicht mehr zur Verfügung. In der derzeitigen Wirtschaftslage ist das kaum tragbar.

unbesicherte Bürgschaften

besicherte Bürgschaften



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