Kautionen und Bürgschaften
Bürgschaften für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe
Schaffen Sie sich finanzielle Spielräume
Nach Ablauf der Bauvertragszeit hat der Bauherr das Recht, 5% der Bausumme einzubehalten (VOB/B § 17). Dieses Geld hat der Bauunternehmer dann 5 Jahre lang nicht mehr zur Verfügung. In der derzeitigen Wirtschaftslage ist das kaum tragbar.
