Kautionen und Bürgschaften
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Bürgschaften können Sie nun auch online berechnen!
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Bürgschaften für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe
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Bürgschaften für den Maschinen- und Anlagenbau
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Bürgschaften - Lexikon der Bürgschaftsbegriffe
A
Ablösung
Austausch von Bürgschaften der Hausbank beim Auftraggeber, um den Avalrahmen bei der Bank zu entlasten.
Abnahme
Sobald die vertraglichen Arbeiten abgeschlossen sind, erfolgt eine Abnahme des Objektes durch ein so genanntes Abnahmeprotokoll, in dem der mangelfreie Zustand des Objektes bestätigt oder ein Mängelprotokoll erstellt wird.
Anspruchsteller
Bürgschaftsgläubiger, i.d.R. der Auftraggeber beim Werkvertrag.
Anzahlungsbürgschaft
Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen an den Auftragnehmer.
Auftragssumme
Vertraglich vereinbartes Entgelt für die Werkleistung.
Ausbuchung
Nach Rückgabe der Bürgschaft oder Vorlage einer Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggebers) erfolgt eine Entlastung des Obligos.
Ausführungsbürgschaft
Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung. Sie dient als Sicherheit dafür, dass der Bauauftrag vom Bauunternehmen gemäß Leistungsverzeichnis unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Baukunst erstellt wird.
Ausschöpfung des Limits
Der aktuell in Anspruch genommene Bürgschaftskredit.
Avalkredit
Bürgschaftskredit bei Banken und Kreditversicherern.
B
Bauvertrag
Gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (=Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks, der Besteller (=Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird (§§631 ff. BGB).
Befristete Bürgschaft
Bürgschaft mit einem festgelegten Ablaufdatum; wird aus dem Obligo ohne Rückgabe der Bürgschaft ausgebucht.
Bietungsbürgschaft
Sie dient dem Auftraggeber als Sicherheit für den Fall, dass der Bieter im Zuschlagsfall sein Angebot nicht aufrechterhält und die vom Auftraggeber verlangte weitere Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Leistung einschließlich der Abrechnung nicht beibringt.
Bürge
Verpflichteter aus einem Bürgschaftsvertrag, durch den er für die Verbindlichkeiten des Schuldners (=Auftragnehmers) gegenüber dem Gläubiger (=Auftraggeber) einzustehen hat (§ 765 BGB).
Bürgschaftslimit
Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens; innerhalb dessen Bürgschaften angefordert werden können.
Bürgschaftssumme
In der Bürgschaft genannter Betrag der Zahlungsverpflichtung.
E
EFB-Sich-Formular
Bürgschaftssondertext, der von öffentlichen Auftraggebern vorgegeben wird.
Einzelstück
Maximale Einzelbürgschaftssumme pro Bauvorhaben. Bürgschaften werden auf einen bestimmten Betrag ausgestellt, um das Risiko für den Bürgen der Höhe nach zu begrenzen. Die Bürgschaftssumme umfasst damit auch Zinsen, Kosten und Schadenersatz.
G
Gewährleistungsbürgschaft
Sie ist eine Sicherheit für die Behebung etwaiger Gewährleistungsmängel und ersetzt den sogenannten Barrückbehalt.
Ihr Haftantritt beginnt, wenn die Arbeiten ausgeführt, d.h. fertig gestellt und abgenommen sind. Gewöhnlich erfolgt die Abnahme durch ein so genanntes Abnahmeprotokoll. Die Laufzeiten dieser Bürgschaften sind nach VOB 2 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Die Bürgschaftshöhe (Sicherheiteneinbehalt des Auftraggebers) beträgt in der Regel zwischen 3% und 5% der Auftragssumme.
Gläubiger
Dem Gläubiger steht ein Anspruch auf Leistung oder Zahlung gegen den Schuldner zu.
Globalbürgschaft
Eine Globalbürgschaft (Pauschalbürgschaft) dient dem Auftraggeber (Bürgschaftsgläubiger) zur Absicherung mehrerer Werkverträge (sh. Hauptschuldverhältnis).
H
Hauptschuldner
Der Auftragnehmer im Hauptschuldverhältnis.
Hauptschuldverhältnis
Das die Bürgschaftsübernahme auslösende Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
I
Inanspruchnahme einer Bürgschaft
Aufforderung des Bürgschaftsgläubigers an den Bürgen, Zahlung aus der Bürgschaft zu leisten.
Insolvenz
Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung.
Insolvenzverwalter
Vom Insolvenzgericht eingesetzter Verwalter über das Vermögen des zahlungsunfähigen Unternehmens.
K
Kautionsversicherung
Geschäftsbereich der Kreditversicherer, bei dem Bürgschaftskredite vergeben werden.
L
Limit
Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens, innerhalb dessen Bürgschaften angefordert werden können.
M
Mängelgewährleistungsbürgschaft
Ihr Haftantritt beginnt, wenn die Arbeiten ausgeführt, d.h. fertig gestellt und abgenommen sind. Gewöhnlich erfolgt die Abnahme durch ein so genanntes Abnahmeprotokoll. Die Laufzeiten dieser Bürgschaften sind nach VOB 2 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Die Bürgschaftshöhe (Sicherheiteneinbehalt des Auftraggebers) beträgt in der Regel zwischen 3% und 5% der Auftragssumme.
N
Normbürgschaft
Normbürgschaften sind unbefristete Gewährleistungs-Blankourkunden, die bei Bedarf vom Unternehmen (Auftragnehmer) selbst ausgefüllt und direkt an den Auftraggeber weitergereicht werden. Die Rückforderung entfällt, die Urkunden werden nach Ablauf von 5 Jahren automatisch ausgebucht.
O
Obligo
Aktueller Gesamtbetrag aller ausgestellten Bürgschaften, die noch aktiv sind.
P
Pauschalbürgschaft
Eine Pauschalbürgschaft (Globalbürgschaft) dient dem Auftraggeber (Bürgschaftsgläubiger) zur Absicherung mehrerer Werkverträge (sh. Hauptschuldverhältnis).
S
Sicherheitseinbehalt
Prozentualer Anteil der Schlussrechnungssumme den der Auftraggeber zur Absicherung etwaiger nachvertraglicher Ansprüche, z.B. aus Gewährleistung, einbehält.
Sondertexte
Vom Auftraggeber vorgegebene Bürgschaftstexte.
U
Überzahlungsbürgschaft
Sie wird dem Bauherrn als Sicherheit für die Rückgewähr eines eventuell zuviel gezahlten Werklohnes übergeben.
Unbefristete Bürgschaft
Ohne festes Ablaufdatum ausgestellte Bürgschaft; die Ausbuchung aus dem Obligo erfolgt erst nach Rückgabe der Bürgschaft.
V
Vertragserfüllungsbürgschaft
Sie dient als Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung des gesamten Vertrages - einschließlich der Nebenpflichten.
VOB
Verdingungsordnung für Bauleistungen: Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen, Teil B enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
Vorauszahlungsbürgschaft
Sie bietet Sicherheit für Zahlungen, die als Vorleistung - in der Regel für Materialbeschaffung - an den Bauunternehmer geleistet werden.
W
Werkleistung
Im Werkvertrag vereinbarte Leistung des Auftragnehmers.
Werkvertrag
Gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (=Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks, der Besteller (=Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird (§§ 631 ff. BGB).
Z
Zahlung auf erstes Anfordern
Klausel in der Bürgschaft, nach der der Bürge bereits dann zahlen muss, wenn der Gläubiger behauptet, einen Anspruch aus der Bürgschaft zu haben, ohne dass er diesen nachweisen muss. Diese Bürgschaften sind für Bürgen und Auftraggeber gefährlich. Ihre Anwendbarkeit wird daher von der Rechtssprechung zunehmend eingeschränkt.
